Gründungs-Technologie-Scheck
Durchführung von innovations- und technologiebasierten Beratungsdienstleistungen im Rahmen von Unternehmensgründungen/-übernahmen.
Registrierung ist mit 31. Dezember 2012 nicht mehr möglich. Unterlagen zu registrierten Gründungs-Technologie-Schecks können bis 31. Dezember 2013 eingereicht werden.Das Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend stellt mit den "Gründungsscheck" neu gegründeten/übernommenen Unternehmen und all jenen die eine Unternehmensgründung-/übernahme planen die Option auf EUR 1.000,- in Form eines Zuschuss für Ihr Vorhaben zur Verfügung.
Innovationen sichern Österreichs Wohlstand und schaffen zukunftsträchtige Arbeitsplätze. Daher hat das Wirtschaftsministerium ein umfangreiches Innovations-Fitnesspaket geschnürt, das sich an Unternehmensgründer und Betriebsübernehmer sowie an innovative, exportorientierte kleine und mittlere Unternehmen richtet. Ziel ist es, die Umstrukturierung der Wirtschaft in wichtigen Kernbereichen zu forcieren: Im Rahmen einer Triple-I-Strategie will das Wirtschaftsministerium Innovationspotenziale heben, Investitionen unterstützen und die Internationalisierung fördern.
Für den Gründungs-Technologie-Scheck können sich Unternehmen (aller Unternehmensformen), deren Gründung/Übernahme bis zu drei Jahre zurück liegt, registrieren.
Gefördert wird
- Die Durchführung von innovations- und technologiebasierten Beratungsdienstleistungen (IPR, Markt-/Technologierecherche), bis zu EUR 1.000,-, im Rahmen von Unternehmensgründungen/-übernahmen
Die Registrierung für die Zuerteilung eines Gründungs-Technologie-Schecks ist
bis 31.12.2012 möglich.
Ablauf der Förderung
Die Registrierung für die Zuerteilung eines Gründungs-Technologie-Schecks ist mit 31. Dezember 2012 abgelaufen. Unterlagen zu davor registrierten Gründungs-Technologie-Schecks können bis 31. Dezember 2013 eingereicht werden.Für die Auszahlung sind Voraussetzungen lt. Richtlinien/Programmdokument (siehe Downloadbereich rechts auf dieser Seite) zu erfüllen!
- Unternehmen gründen/übernehmen
(die Gründung /Übernahme darf max. 3 Jahre vor der Registrierung liegen)
- Registrieren
- Beratungsdienstleistung in Anspruch nehmen
- Vollständige Unterlagen an die aws senden*
- Prüfung der Unterlagen durch die aws
- Auszahlung der Förderung
* Vollständige Unterlagen an die aws senden:
- Unterfertigter und datierter Förderungsantrag, den Sie per E-Mail bei der Registrierung erhalten haben (im Original) UND
- Kopie der NeuFöG-Bestätigung UND
- Kopie des aktuellen Auszuges aus dem Gewerberegister oder Kopie des aktuellen Befugnisverleihungsbescheids (gilt für Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten) UND
- Rechnungskopie zum Nachweis der durchgeführten Beratung. Keinesfalls sollen Originalrechnungen übermittelt werden (bitte bewahren Sie diese für den Fall einer Stichprobenprüfung entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist auf) UND
- abschließender Bericht über die durchgeführte Beratung.
Die genannten Unterlagen müssen vollständig und gemeinsam übermittelt werden. Eine teilweise Übermittlung der genannten Unterlagen kann nicht akzeptiert werden und führt zu einer Ablehnung des Förderungsansuchens.
Die Initiative „Gründungsscheck“ wird von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend abgewickelt.