Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) unterliegt dem Bankwesengesetz und damit auch dem Bankgeheimnis gemäß § 38 BWG. Im Interesse der bestmöglichen Wahrung des Bankgeheimnisses.
So werden/wird u.a.:
- Daten von Investoren und Kunden verschlüsselt über das Internet übermittelt
- Öffentlichkeitsarbeit nur mit ausdrücklicher Genehmigung des/der Unternehmers/in durchgeführt
- Geheimhaltungspflicht von unseren Mitarbeiter/innen bei Einstellung unterschrieben, die über die Dienstzeit hinaus Gültigkeit besitzt.
Soweit für die Abwicklung von Förderungen einige Daten an Behörden und andere Fördergesellschaften weitergeleitet werden müssen (die Ihrerseits zur Verschwiegenheit verpflichtet sind) werden sie in den auf die Förderung anzuwendenden Richtlinien und Antragsformularen entsprechend informiert.